Garantie

Allgemeine Garantiebedingungen für Neumann‑Produkte

(Februar 2026)

 
Neumann GmbH, Leipziger Straße 112, 10117 Berlin (nachfolgend „Neumann“) gewährt dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend „Garantiebedingungen“) eine Garantie dafür, dass die Neumann‑Produkte (nachfolgend „Produkt“) bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs‑, Material‑ oder Verarbeitungsfehlern sind. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab dem Kaufdatum eines neuen Produkts bei einem autorisierten Fachhändler (nachfolgend „Garantiezeitraum“, die Garantie nach diesen Bedingungen nachfolgend „Neumann‑Garantie“ genannt). Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Neumann‑Garantie unberührt.
 

1. Umfang der Garantie

 
1.1 Die Neumann‑Garantie gilt für die auf https://www.neumann.com/ aufgeführten Produkte (nachfolgend „Neumann‑Produktkatalog“).
 
1.2 Die Neumann‑Garantie umfasst alle Herstellungs‑, Material‑ oder Verarbeitungsfehler. Sie gilt ausschließlich für Mängel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen.
 
1.3 Von der Neumann‑Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
 
  • Ohrpolster/Kopfhörerpolster
  • Kabelclips
  • Schaumstoff‑Mikrofonwindschutze
  • Taschen/Etuis
  • Alle weiteren Teile oder Zubehör, die einem regelmäßigen Verschleiß unterliegen

1.4 Nicht von der Neumann‑Garantie umfasst sind außerdem:
 
  • Geringfügige Qualitätsabweichungen ohne Einfluss auf den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung (z. B. Bedienfehler, mechanische Beschädigung, falsche Betriebsspannung)
  • Nutzung entgegen der vorgesehenen Konstruktion oder Zweckbestimmung
  • Fehlfunktionen aufgrund von Softwarekonflikten oder Inkompatibilitäten
  • Verschleißbedingte Defekte
  • Schäden durch unzureichende oder nicht autorisierte Reparaturen
  • Vom Kunden oder Dritten vorgenommene Modifikationen ohne schriftliche Zustimmung
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Bereits beim Kauf bekannte Mängel
  • Produkte ohne oder mit veränderter Seriennummer/Identifikationsetiketten
  • Schäden durch Kontakt mit Flüssigkeiten, Chemikalien oder extremen Umgebungsbedingungen
  • Fälschungen oder über nicht autorisierte Kanäle bezogene Produkte

1.5 Neumann verpflichtet sich, den Mangel nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten durch Reparatur oder Austausch durch neue oder überholte Teile zu beheben. Alle Originalteile, die im Rahmen der Leistungserbringung ausgetauscht wurden, werden Eigentum von Neumann. Die neuen oder Ersatzteile werden Eigentum des Kunden.
 
1.6 Reparaturen oder Austausche im Rahmen dieser Sennheiser-Garantie berechtigen nicht zur Verlängerung oder zum Wiederbeginn des Garantiezeitraums. Reparaturen und Austausche im Rahmen dieser Neumann-Garantie können mit funktionsgleichen Austauscheinheiten erfolgen.
 

2. Beschränkte Garantie

 
Produkte, die als „C-Ware” gekennzeichnet sind, unterliegen einer eingeschränkten Garantie. C-Ware sind Produkte, die möglicherweise geöffnet/aus der Verpackung genommen wurden und minimale sichtbare Gebrauchsspuren aufweisen, aber vollständig und voll funktionsfähig sind. Im Falle der Anwendung der eingeschränkten Garantie verkürzt sich die Garantiezeit auf 12 Monate. Alle anderen Bestimmungen dieser Garantiebedingungen gelten entsprechend.
 

3. Geltendmachung von Garantieansprüchen

 
3.1 Wenn Sie einen Anspruch im Rahmen der Neumann-Garantie geltend machen möchten, besuchen Sie bitte  https://product-registration.neumann.com/ und wählen Sie Ihr Produkt aus. Befolgen Sie die detaillierten Anweisungen zur Rücksendung. Die Geltendmachung eines Anspruchs im Rahmen der Neumann-Garantie kann eine Registrierung des Produkts zusammen mit Ihren persönlichen Daten erfordern.
 
3.2 Länderspezifische Regelungen:
 
3.2.1 Lateinamerika
In allen Ländern Lateinamerikas (einschließlich Argentinien, Bolivien, Brasilien, Karibikstaaten, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Mexiko, Peru, Trinidad und Tobago, Uruguay und Venezuela) kann ein Garantieanspruch unter der Neumann-Garantie ausschließlich geltend gemacht werden, wenn das Produkt in dem Land erworben wurde, in dem der Anspruch erhoben wird.
Wenn Sie das Produkt in einem anderen Land erworben haben, wenden Sie sich bitte an den Neumann-Kundendienst in dem Land, in dem der Kauf erfolgt ist.
Haben Sie das Produkt bei einem autorisierten Fachhändler in dem Land erworben, in dem Sie den Anspruch geltend machen, erhalten Sie vollständige und uneingeschränkte Leistungen aus der Neumann-Garantie bei jedem autorisierten Fachhändler in diesem Land.
Wenn Sie das Produkt bei einem nicht autorisierten Händler oder über einen nicht autorisierten Vertriebskanal (z. B. Grau‑/Parallelimporte) erworben haben, können Sie sich dennoch an die autorisierten Fachhändler in Ihrem Land wenden, um Leistungen im Rahmen der Neumann-Garantie zu erhalten. In diesem Fall ist der autorisierte Fachhändler jedoch berechtigt, für erforderliche Ersatzteile etwaige anfallende Einfuhrabgaben, Gebühren oder Steuern gesondert in Rechnung zu stellen.
 
3.2.2 China
Die Neumann‑Garantiebedingungen gelten für Produkte, die in der Volksrepublik Chinaerworben wurden, mit Ausnahme von Hongkong, Macao und Taiwan („Festlandchina“). Für im Festlandchina erworbene C‑Stock‑Produkte besteht keinerlei Garantieanspruch, einschließlich der in Abschnitt 3 beschriebenen beschränkten Garantie.
 
3.3 Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg (oder Ihr Garantiezertifikat) als Nachweis für den Kauf auf. Um Ansprüche im Rahmen der Neumann-Garantie geltend zu machen, muss der Kunde die Originalrechnung mit dem Kaufdatum beifügen. Die Seriennummer des gelieferten Produkts muss mit der Seriennummer gemäß Kaufbeleg des Kunden übereinstimmen. Andere Dokumente, wie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, PayPal- oder eBay-Bestätigungen, Frachtbriefe, Stücklisten oder andere Versanddokumente reichen nicht aus, um einen Anspruch im Rahmen der Neumann-Garantie zu belegen.
 
3.4 Garantiereparaturen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturdienstleistungen von Sennheiser-/Neumann-Produkten  und müssen gemäß dem darin beschriebenen Verfahren durchgeführt werden.
 
3.5 Die Kosten für Reparaturen, die nicht gemäß diesen Garantiebedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturdienstleistungen von Sennheiser-/Neumann-Produkten durchgeführt wurden, werden nicht erstattet, und die Neumann-Garantie deckt keine Reparaturen oder Schäden ab, die sich aus solchen Reparaturen ergeben können.
 

4. Haftungsbeschränkung

 
4.1 Neumann haftet nicht für Datenverlust, finanzielle Verluste, Nutzungsausfall, Reisekosten, entgangenen Gewinn oder ähnliche Schäden. Die Haftung ist auf den Kaufpreis des Produkts begrenzt.
 
4.2 Weitere Ansprüche des Kunden aus der Garantie, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
 

5. Gesetzliche Ansprüche und anwendbares Recht

Die Rechte des Kunden nach geltendem nationalen Recht, d. h. die aus dem Kaufvertrag entstehenden Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, bleiben von dieser Neumann-Garantie unberührt. Diese Neumann-Garantie gilt zusätzlich zu den geltenden Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen und beschränkt nicht die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verkäufern oder andere zwingende oder unverzichtbare Rechte nach nationalem oder europäischem Recht gemäß dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen. 
Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen diese Garantiebedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Soweit gesetzlich vorgeschrieben gilt für Verbraucher das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
 

6. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, unterliegen alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Berlin/Deutschland und nach unserem Ermessen dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden. In allen anderen Fällen kann Neumann oder der Kunde Klage vor einem beliebigen gesetzlich zuständigen Gericht erheben.
 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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